worden, dass eine einfache Buchhaltung mit Einnahmen und Ausgaben und eine Bilanz ausreiche. Diese müssten aber ordnungsgemäss und nachvollziehbar sein. Es seien keine Zugeständnisse gemacht worden. Bereits in früheren Jahren seien die Steuerpflichtigen auf die Aufzeichnungsund Aufbewahrungspflicht für Selbstständigerwerbende hingewiesen worden oder es seien, sofern die Steuererklärungen überhaupt eingereicht worden seien, Rechnungsabschlüsse einverlangt worden. Auch im Einspracheentscheid 2014 seien die Rekurrenten auf die fehlende Ordnungsmässigkeit der Aufzeichnungen hingewiesen worden.