2.2. Zudem ist die ermessensweise Veranlagung der selbständigen Nebenerwerbstätigkeit von CHF 50'000.00 und die Erhöhung der Renteneinkünfte der 2. Säule um 8'500.00 strittig. 3. 3.1. Die Rekurrenten machen geltend, sie hätten nicht gewusst, dass die eingereichte Buchhaltung mangelhaft sei. Um dies zu besprechen und zu lösen sowie die Buchhaltung zukünftig korrekt vorlegen zu können, beantragen sie eine Besprechung mit dem Steueramt.