7. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Verfahrensakten betreffend Kan- tons- und Gemeindesteuern 2015 (3-RV.2019.143) von A. und B. beigezogen. -3- 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Gemeindesteueramt Q. die Buchhaltungsunterlagen der Rekurrenten eingeholt. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2016. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. 2.1. Mit dem Rekurs beantragen die Rekurrenten eine Anhörung beim Gemeindesteueramt Q..