4. Den Einspracheentscheid vom 26. Juni 2019 (Zustellung am 19. Juli 2019) haben A. und B. mit Schreiben vom 14. August 2019 (Postaufgabe am 15. August 2019) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie beantragen eine Anhörung beim Gemeindesteueramt Q. und sinngemäss eine Reduktion des ermessensweise festgelegten Einkommens. Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. Die Rekurrenten haben eine Replik eingereicht.