Etliche Bar-Bewegungen wurden ohne Beleg gebucht und sind somit weder nachvollziehbar noch kontrollierbar. Zudem fehlen bei vielen Buchungen Angaben zum Gegenstand des Bezugs; es steht einzig "Barbezug". Unklar ist weiter, ob von einem Konto oder aus einer Kasse die Barabhebungen/-bezüge gemacht wurden. Denn einzelne mit "Barbezug" bezeichnete Buchungen weisen die Buchhaltungsnummer 4010, andere die Nummer 4020 auf. Gewisse Bezüge wurden vom Geschäftskonto des Rekurrenten (Postfinance aaa) getätigt. Von diesem Geschäftskonto wurden jedoch auch Barbeträge abgehoben, ohne dass dies Eingang in die Buchhaltung gefunden hätte.