Zudem wurde das Informationsblatt "Hinweis zur Aufzeichnungsund Aufbewahrungspflicht" beigelegt; - Die Steuerveranlagung 2014 erfolgte nach Ermessen. Im Einspracheentscheid zur Steuerperiode 2014 wurde den Rekurrenten die Buchhaltungsgrundsätze erklärt; - Nach Erhalt der Mahnungen wegen nicht eingereichter Steuererklärung 2015 fand eine Besprechung zwischen den Rekurrenten und dem Gemeindesteueramt Q. statt und es wurde den Rekurrenten erklärt, in welcher Form sie die Buchhaltung einreichen müssen.