Die Rekurrenten mussten seit 7 Jahren eine Buchhaltung der Steuererklärung beilegen. Dennoch behaupten sie, nicht zu wissen, in welcher Form sie dem Gemeindesteueramt eine ordnungsgemässe Buchhaltung einzureichen haben. Diese Aussagen sind zumindest fragwürdig. Ihre Behauptung wird denn auch klar durch die Akten (welche dem Spezialverwaltungsgericht vorliegen) widerlegt: