2.2. Zudem ist die ermessensweise Veranlagung der selbständigen Nebenerwerbstätigkeit von CHF 40'000.00 und die Erhöhung der Renteneinkünfte der 2. Säule von CHF 22'260.00 auf CHF 29'771.00 strittig. 3. 3.1. Die Rekurrenten machen geltend, sie hätten nicht gewusst, dass die eingereichte Buchhaltung mangelhaft sei. Um dies zu besprechen und zu lösen sowie die Buchhaltung zukünftig korrekt vorlegen zu können, beantragen sie eine Besprechung mit dem Steueramt.