1. Mit Verfügung vom 21. November 2018 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2015 mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 85'817.00 veranlagt. Dabei wurde bei den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit von A. nach Ermessen ein Reingewinn von CHF 40'000.00 erfasst, anstatt des deklarierten Gewinns von CHF 19'200.00. Ausserdem wurden die Renteneinkünfte von A. von CHF 22'260.00 auf CHF 29'771.00 erhöht.