"1. Gestützt auf den angefochtenen korrigierten Strafbefehl Nr. E-16.0379 vom 22.05.2019 sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, gemäss §§ 249 ff. des Steuergesetzes vom 15.12.1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls Nr. E-16.0379 vom 22.05.2019 zu bestrafen. 3. Unter Kostenfolge. -3- 4. Es seien die Akten der in gleicher Angelegenheit am Spezialverwaltungsgericht hängigen Verfahren 3-RV.2019.124, 3-BB.2019.15 und 3-BB.2019. 14 beizuziehen."