3. Mit Strafbefehl vom 22. November 2018 auferlegte das KStA A. wegen vollendeter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindessteuern 2012 eine Busse von CHF 9'281.40. 4. Gegen den Strafbefehl liess A. mit Schreiben vom 24. Dezember 2018 Einsprache erheben. 5. Mit korrigiertem Strafbefehl vom 22. Mai 2019 hob das KStA den Strafbefehl vom 22. November 2018 auf und reduzierte die Busse wegen vollendeter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindessteuern 2012 von CHF 9'281.40 auf CHF 6'316.30. 6. Am 8. August 2019 erhob das KStA beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, gegen A. Anklage und stellte folgende Anträge: