13. Wie bereits festgestellt, werden die Räume im Untergeschoss nicht wie vom KStA GS als Einliegerwohnung, sondern als Räume des Einfamilienhauses qualifiziert (vgl. Erw. 12.3.3 hiervor). Demgemäss ist die Gebäudeart neu Einfamilienhaus ohne Gewerbe statt Mehrfamilienhaus 2-3 Wohnungen. Folglich reduziert sich der Kapitalisierungssatz von 7.4 auf 7.0. Der Ertragswert erhöht sich demnach von CHF 286'824.00 auf CHF 325'257.00. 14. In Bezug auf den Realwert wurden weder Rügen erhoben, noch sind Anpassungen vorzunehmen. Die Berechnung des Realwertes von CHF 523'807.00 ist nicht zu beanstanden.