12.3.8. Wie bereits festgehalten (Erw. 12.3.3 hiervor), ist die Schätzung der drei Räume (nachfolgend als C., Büro und Bastelraum bezeichnet) im Untergeschoss strittig. Entgegen der Vorbringen der Rekurrenten werden diese genutzt (wenn auch nur sporadisch und als Abstellkammer, Büro, Bastelraum). 12.3.8.1. Der als C. bezeichnete Raum wurde lediglich bis ins Jahr 2010 als solcher genutzt. Danach stand der Raum leer bzw. wurde von den Rekurrenten als Abstellraum genutzt. Somit ist für das C. neu kein gewerblicher Mietwert einzusetzen. Die Raumgrösse des C. von 11,10 m2 (3,36 m x 3,30 m) entspricht 0.8 RE (VBG Anhang 9).