12.3.6. Die Rekurrenten führten aus, dass bei der Schätzung das bis 2010 als C. vermietete Zimmer nochmals berechnet worden sei. Dieses sei aber bereits in der Schätzung vom 29. Dezember 2000 mit CHF 1'260.00 aufgeführt worden. Zudem würden sie die zwei, vormals mit einem Wohnrecht belasteten Zimmer nur bedingt gebrauchen (Büro und Bastelraum). - 16 -