12.3.3. Vorliegend ist die Qualifikation der drei Räume im Untergeschoss strittig. Das KStA GS hat diese als Einliegerwohnung gewertet und demgemäss bei der Bauweise den Bautyp eingebautes Einfamilienhaus gewählt (VBG Anhang 5). Die Räume im Untergeschoss haben jedoch keinen separaten - 15 - Eingang. Insofern sind sie uneingeschränkt Teil des Hauses. Folglich handelt es sich nicht um eine Einliegerwohnung. Der Bautyp ist auf ein "frei stehendes Einfamilienhaus" zu wechseln. Dies führt bei der Bauweise neu zu einem Zuschlag von 30 % (frei stehendes Einfamilienhaus mit unterdurchschnittlichem Umschwung/Gartenanlage; VBG Anhang 5).