Ein Vergleich der Schätzwerte vom 7. September 2018 (Eigenmietwert CHF 15'407.00, Steuerwert CHF 337'100.00) mit den davor geltenden Werten (Eigenmietwert CHF 8'760.00, Steuerwert CHF 344'400.00) zeigt, dass beim Eigenmietwert der Schwellenwert von 10 % überschritten wird. Vor diesem Hintergrund ist eine wesentliche Änderung und damit das Vorliegen eines Einzelschätzungsgrundes (Nutzungsänderung) zu bejahen. Die neue Schätzung des KStA GS erfolgte somit rechtmässig gestützt auf einen Einzelschätzungsgrund. Nachfolgend ist auf die Schätzung in masslicher Hinsicht einzugehen.