11. 11.1. Das KStA GS hat in der Verfügung vom 7. September 2018 mit dem Schätzungsgrund "Wechsel von selbstgenutzt zu Fremdnutzung u. umgekehrt - 12 - (Nutzungsänderung)" neue Schätzwerte festgelegt. Da in den alten Schätzwerten (festgelegt im Einspracheentscheid vom 29. Dezember 2000) sowohl ein Wohnrecht als auch ein gewerblicher Mietwert enthalten waren, welche in der Zwischenzeit beide weggefallen sind, lag eine Nutzungsänderung vor.