5.4.2. Nach den Angaben der Rekurrenten hat eine Besichtigung ihrer Liegenschaft am 10. September 2018 stattgefunden. Da das Spezialverwaltungsgericht den Einspracheentscheid frei überprüfen kann, ist deren Heilung im Rahmen des vorliegenden Rechtsmittelverfahrens möglich. Auf eine Rückweisung ist aber insbesondere auch deshalb zu verzichten, da eine solche aufgrund der Verfahrensdauer nicht im Interesse der Rekurrenten liegt.