3.5. Mit der Replik wurde in Ergänzung der bisherigen Ausführungen von den Rekurrenten ausgeführt, die vom KStA GS angegebene Aussage, sie würden die ganze Liegenschaft selber benutzen, sei so sicher nie gemacht worden. Da sie nur ein Zweipersonenhaushalt seien, bräuchten sie die zwei alten Zimmer eigentlich gar nicht. Eine Vermietung sei wegen der baulichen Gegebenheiten auch nicht möglich. Die zwei Zimmer seien in den letzten 20 Jahren eigentlich nie richtig bewohnt worden. Sie würden praktisch als Abstellräume benutzt. Hinzu komme, dass die Schätzung unglücklich abgelaufen sei. Der Experte und der Rekurrent seien sich nicht freundlich gesinnt gewesen.