3.3. Mit Rekurs führten die Rekurrenten aus, sie seien erstaunt, dass vor dem Einspracheentscheid keine zweite Schätzung des Hausteils vorgenommen worden sei. Bei der Schätzung sei das bis 2010 an ihren Schwiegersohn E. vermietete Zimmer nochmals berechnet worden. Dieses sei aber bereits in der Schätzung vom 29. Dezember 2000 mit CHF 1'260.00 aufgeführt worden. Auch die Aussage des Gemeindesteueramtes Q. sei nicht korrekt: Ihr Haushalt bestehe aus zwei Personen und mit ihren fünf Zimmern hätten sie genügend Platz. Daher bräuchten sie die zwei Zimmer nur bedingt (Abstellräume). Sie würden im Winter auch nur sehr schwach geheizt. Die letzte Schätzung sei nicht korrekt durchgeführt worden.