5. Den Einspracheentscheid vom 19. Juni 2019 (Versand am 17. Juli 2019) haben A. und B. mit Rekurs vom 18. Juli 2019 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht weitergezogen mit dem Rechtsbegehren: "Wir hoffen endlich eine neutrale Schätzung und faire Behandlung bei einer neuen Beurteilung der betreffenden Zimmer zu erhalten." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3- 6. Das KStA GS beantragt die Abweisung des Rekurses. 7. A. und B. haben am 5. Oktober 2019 eine Replik eingereicht.