3. 3.1. Am 19. Februar 2018 erfolgte durch das KStA JP eine Revision der Steuerperioden 2014, 2015 und 2016 bei der Vertreterin der Rekurrentin. Mit Schreiben vom 16. März 2018 wurde der Vertreterin ein Veranlagungsvorschlag für die Kantons- und Gemeindesteuern 2014 zugesandt. Dieser Veranlagungsvorschlag wurde mit Schreiben vom 5. Juni 2018 korrigiert. Neu wurde zusätzlich die Aufrechnung von CHF 200'000.00 für nicht als Ertrag verbuchte Arbeiten für die A. AG aufgeführt. Hierzu wurde ausgeführt, dass dieser Betrag nicht als Ertrag verbucht, sondern dem Kontokorrent der Gesellschafterin D. (Konto 2101) gutgeschrieben worden sei.