"Die Einsprache vom 07. August 2018 ist gutzuheissen. Bei der Veranlagung 2014 ist auf die Aufrechnung der CHF 200'000 zu verzichten, auch wenn die Verbuchung der CHF 200'000 nicht periodengerecht erfolgte und die Steuererklärung, wie von uns eingereicht, gutzuheissen. Unsere Mandantin hat diesen Fehler nicht verursacht und es ist u.E. nicht korrekt, wenn sie dafür geradestehen muss, obwohl ihr kein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Die Besteuerung des Ertrages ist erfolgt, auch wenn dies nicht zum richtigen Zeitpunkt gebucht worden ist."