5.2. 5.2.1. Die Nachsteuererhebung im Umfang von CHF 884.00 im Jahr 2012 wurde vom Rekurrenten zu Recht anerkannt. Dem Betrag liegen zwei Materialeinkäufe (Konto 4000) bei der C. zugrunde: Einerseits datierend vom 6. Januar 2012 im Umfang von CHF 489.00 und andererseits der Materialeinkauf vom 7. August 2012 über CHF 395.00. Im Gegensatz zum obgenannten Sachverhalt (vgl. Ziffer 5.1 hiervor) sind die fraglichen Buchungen im Jahr 2012 erfolgt und die vorliegende Nachsteuererhebung wurde in der korrekten Periode vorgenommen.