5.1.4. Die Buchhaltung der B. AG (juristische Person) wurde für den Zeitraum vom 15. November 2011 (Gründung der Aktiengesellschaft) bis 31. Dezember 2012 erstellt, somit für ein überjähriges Geschäftsjahr. Die fragliche Buchung erfolgte am 16. November 2011 (sowohl Geschäftsmobiliar an Darlehen Aktionär von CHF 60'000.00 als auch Materialeinkauf an Kreditoren CHF 90'000.00). Dass die Buchungen auf Seiten der B. AG als dem Steuerjahr 2012 zugehörig qualifiziert wurden (Einspracheentscheid der Steuerverwaltung R. vom 8. April 2016), ist wohl korrekt, für die Beurteilung der Steuerpflicht beim Rekurrenten aber nicht bindend.