Darlehen gewährt worden, welches im Falle einer Simulation zu einer geldwerten Leistung führe. Entsprechend liege kein nicht deklarierter Beteiligungsertrag in Höhe von CHF 60'000.00 vor. Es habe keine Darlehensvaluta gegeben. Die Korrektur durch die Steuerverwaltung R. führe lediglich dazu, dass die Schuld der Gesellschaft gegenüber dem Rekurrenten kleiner geworden sei. Dies führe zu einer Verringerung der Forderung des Rekurrenten gegenüber der Gesellschaft und damit nicht zu einer Erhöhung des Einkommens, sondern zu einer Verminderung des Vermögens. Das Konto „Aktionärsdarlehen (2850)" sei als Passivkonto bilanziert.