Die B. AG habe verschiedene Material- und Mobiliarkäufe von der D. GmbH verbucht, welche von der S. Steuerbehörde als fiktiv qualifiziert worden seien und zu steuerlichen Korrekturen im Geschäftsjahr 2011/2012 geführt hätten. Es sei eine Gewinnaufrechnung bei der B. AG erfolgt. Einer dieser steuerlich als fiktiv qualifizierten Käufe habe einen Mobiliarkauf vom 16. November 2011 durch die B. AG beim Rekurrenten im Umfang von CHF 60'000.00 betroffen, welcher mit dem Buchungssatz -8-