Der Vertreter habe aber vollständige Akteneinsicht erhalten und damit Kenntnis von der ganzen Gewinnaufrechnung bei der B. AG für das Jahr 2012 durch die S. Steuerbehörden gehabt. Dem Vertreter sei damit bekannt gewesen, dass mehrere in der Jahresrechnung der B. AG verbuchte Käufe von Mobiliar und Material als fiktiv qualifiziert worden seien und entsprechend zu steuerlichen Korrekturen geführt hätten. Er sei damit in der Lage gewesen, sich allgemein zu den Auswirkungen der einzelnen von der S. Steuerbehörden zum Gewinn aufgerechneten Positionen zu äussern.