Insgesamt liege damit ein nachzubesteuernder Beteiligungsertrag von CHF 60'884.00 vor. In teilweiser Gutheissung der Einsprache reduziere sich damit das nachzubesteuernde Einkommen von CHF 90'884.00 auf CHF 60'884.00 und die Nachsteuern inkl. Verzugszinsen für die Kantonsund Gemeindesteuern 2012 von CHF 11'394.00 auf CHF 7'754.00.