2. Mit Verfügung vom 22. November 2018 setzte das KStA die Nachsteuern der Kantons- und Gemeindesteuern 2012 von A. auf CHF 11'394.00 (inklusive Verzugszinsen) fest. Dabei wurde eine geldwerte Leistung von CHF 90'884.00 (als zu 40 % besteuerter qualifizierter Beteiligungsertrag) zum Einkommen hinzugerechnet. 3. Gegen die Nachsteuerverfügung vom 22. November 2018 liess A. mit Schreiben vom 24. Dezember 2018 Einsprache erheben. Er stellte den Antrag;