3. Die Einwohnergemeinde Q. hat den Rekurrenten für die Vertretung im Rekursverfahren eine Parteientschädigung von CHF 1'000.00 (inkl. MWSt) zu bezahlen. Zustellung an: die Vertreterin der Rekurrenten (2) das Kantonale Steueramt den Gemeinderat Q. Mitteilung an: das Gemeindesteueramt Q. Rechtsmittelbelehrung