In der Stellungnahme vom 22. November 2017 wurde dann in Ergänzung der Einsprache ausgeführt: "Die Helfer, Schnupperlehrlinge, Praktikanten und Lehrlinge erbringen schwere körperliche Arbeit und erhalten entsprechend reichhaltige Zwischenverpflegung." Im Rekurs vom 22. März 2018 wiederum wird erklärt, "dass es sich um Kosten für notwendige, reichhaltige Zwischenverpflegung der Reitschul-Kinder handelt, wenn sie körperlich anstrengende Arbeiten erledigen wollen, wie bspw. beim Entmisten der Weiden oder als Anerkennung bei geleistetem Sondereffort für freiwillige Helferinnen und Helfer."