In der Vernehmlassung des Gemeindesteueramtes Q. vom 26. April 2018 anderseits wurde noch ausgeführt, es sei unverständlich, weshalb dieser Punkt noch einmal aufgegriffen werde, da die entsprechenden Kosten doch gewährt worden seien. Immerhin ist auch festzustellen, dass sich die Rekurrenten mit den vom LE KStA angeführten Rechtsprechung zum PA für Pferde nicht im erforderlichen Mass auseinandergesetzt zu haben scheinen. - 10 -