3.5.7. Im hier angefochtenen Einspracheentscheid hat die Steuerkommission Q. mit gleichem Wortlaut wie im aufgehobenen Einspracheentscheid an einem PA für sechs Pferde festgehalten. Wie die Steuerkommission gerade auf einen PA für sechs Pferde kommt, ist nicht begründet und offensichtlich auch nur ein nicht definiertes "Entgegenkommen". Auch bezüglich PA Pferde fehlt es damit an einer schlüssigen Begründung. Ebenso fehlt jegliche Auseinandersetzung mit den im Rekursverfahren eingereichten Rechtsschriften.