3.5.6. Mit der Replik wurde geltend gemacht, Auslagen für Springkonkurrenzen seien Werbeauslagen. Sämtliche auf dem Hof gehaltenen Pferde müssten in der Reitschule eingesetzt werden. Die im Eigentum der Tochter stehenden Pferde dürften bei der Berechnung von PA nicht berücksichtigt werden. Zum Pferdebestand wurden sodann bezüglich drei Pferden (F., G., H.) detaillierte, vom Bericht des LE KStA abweichende Angaben gemacht.