3.5.5. In der Vernehmlassung vom 7. Mai 2018 begründete der LE KStA über beinahe zwei Seiten erneut den PA Pferde. Für die Ermittlung des Bestandes wurde auf die Tierverkehrsdatenbank abgestellt. Danach befanden sich 2014 18 Pferde im Eigentum des Rekurrenten und seiner Tochter, während mit den Steuererklärungen 16.5 Pferde ausgewiesen worden seien. Es wurde zudem dargelegt, das die Tochter E. mit ihrem geringen Einkommen den Unterhalt für 4.5 Pferde nicht habe aufbringen können, was die Aufrechnung eines PA für diese Pferde rechtfertige.