3.5.4. Im Rekurs vom 22. März 2018 wurde dargelegt, dass im Jahr 2014 nicht 21 sondern nur 14 Pferde (davon fünf Stuten) im Eigentum des Rekurrenten gestanden hätten. Drei Pferde seien an Springkonkurrenzen eingesetzt worden. Weiter wurde ausführlich begründet, weshalb nur ein PA für ein Pferd einzusetzen sei. Insbesondere könne für im Eigentum der Tochter stehende Pferde kein PA berechnet werden. Die Pferde der Tochter würden zudem wie die übrigen Pensionspferde mit einem reduzierten Pensionsbetrag behandelt. Ausführungen wurden auch zum Ansatz gemacht, wobei ein PA von CHF 3'000.00 als angemessen erachtet wurde. -9-