3.4.2. Der LE KStA hat in seiner Stellungnahme vom 3. November 2017 darauf hingewiesen, dass die Autokosten in der Buchhaltung nicht – wie für die Ermittlung eines PA unabdingbar – zusammengefasst ersichtlich seien. Es wurden fünf Fahrzeuge (…) erwähnt. Weiter wurde auf die mögliche Anwendung der Mehrwertsteuermethode und deren Voraussetzungen sowie auf einen allgemeinen Erfahrungswert für einen im landwirtschaftlichen Bereich üblichen und angemessenen PA von 50 % verwiesen. Weiter wurde die Reduktion auf 40 % begründet.