3.4. 3.4.1. Der Privatanteil (PA) Auto wurde in Erw. 5.1. des angefochtenen Einspracheentscheides abgehandelt. Festgehalten wurde, dass die Fahrzeuge sowohl geschäftlich als auch privat genutzt werden. Umstritten sei einzig der aufzurechnende Umfang der privaten Nutzung. Sowohl beim vom LE KStA (40 %) wie auch beim von den Rekurrenten ermittelten PA (25 %) handle es sich um eine Schätzung. Der Ansatz von 25 % sei zu tief, weshalb sich die Steuerkommission der Auffassung des LE KStA anschliesse. Dieser Ansatz entspreche auch demjenigen der Vorjahre.