Das wird dadurch bestätigt, als die im vorliegenden Verfahren eingeholten Akten des neuen Einspracheverfahrens nur aus dem Einspracheentscheid selbst und einer "Analyse der Argumente für Einsprache-Entscheid" bestehen. Analysiert wurden in letzterem Dokument lediglich die Einsprache vom 12. November 2016, die Aktenergänzung vom 12. April 2017, der Bericht des LE KStA vom 3. November 2017, die Stellungnahme der Rekurrenten vom 22. November 2017 und die Verhandlung vom 7. Dezember 2017, jedoch nicht wie verlangt und zur Wahrung der Parteirechte der Rekurrenten absolut notwendig, die weiteren, im Urteil des Spezialverwaltungsgerichtes