2. 2.1. Mit Urteil vom 20. Dezember 2018 wurde der Einspracheentscheid der Steuerkommission Q. vom 7. Dezember 2017 wegen mehrfacher Verletzung des rechtlichen Gehörs und wegen Verletzung der Begründungspflicht aufgehoben und die Angelegenheit zur nochmaligen Durchführung des Einspracheverfahrens und Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Das Spezialverwaltungsgericht hat dabei der Steuerkommission Q. mit dem rechtskräftigen Urteil ausdrücklich folgende Weisung erteilt (Erw. 4.3.; Hervorhebung nicht im Original):