2. Mit Entscheid vom 22. Mai 2019 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache erneut ab und erhöhte das steuerbare Einkommen auf CHF 63'900.00. 3. Den Einspracheentscheid vom 22. Mai 2019 (Zustellung am 24. Mai 2019) haben A. und B. mit Rekurs vom 18. Juni 2019 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen folgendes "[…] Begehren: 1. Die definitive Steuerveranlagung vom 19. Februar 2018 sei aufzuheben und das steuerbare Einkommen sei im Sinne der Erwägungen zu reduzieren. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."