1. 1.1. Mit Verfügung vom 17. Oktober 2016 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2014 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 56'600.00 veranlagt. Dabei erfolgten unter anderem die folgenden Aufrechnungen zu den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit von A. (in CHF):