Diese Auffassung wird mit der von der Rekurrentin eingereichten Erklärung vom 16. Dezember 2018, mit der E. beide Darlehen an die Rekurrentin abgetreten hat, bestätigt. Die Anzeige der Zession zeigt unmissverständlich auf, dass die Rekurrentin und E. von privat gewährten Darlehen ausgegangen sind. Ansonsten wäre eine Abtretungserklärung gar nicht notwendig gewesen. Zudem war im Zeitpunkt der Zession bereits klar, dass C. das Darlehen nicht fristgerecht würde zurückzahlen können. Mit der Abtretung des Darlehens wurde offensichtlich versucht, das in diesem Zeitpunkt manifeste Verlustrisiko aus dem privaten Bereich des Anteilsinhabers in den geschäftlichen Bereich der Rekurrentin zu verlegen.