Dem Darlehensvertrag mit D. kann kein Zweck entnommen werden. Das Darlehen für C. ist zur Tilgung der Betreibung der SwissMedic zu verwenden und hat immerhin einen medizinischen Hintergrund. Die beiden Darlehen wurden mit Schuldbriefen abgesichert und verzinst. Wie die Vorinstanz aber richtig ausführt, entspricht die Gewährung von langfristigen Darlehen, zudem mit hohen Beträgen wie vorliegend, nicht dem Unternehmenszweck einer Arztpraxis.