7. 7.1. Der Zweck der Rekurrentin beinhaltet die Vornahme von "Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung". Um welche Art von Finanzierungen es sich dabei handelt, wird nicht weiter ausgeführt. Es versteht sich aber von selbst, dass die Vornahme von Finanzierungen einen medizinischen Kontext aufweisen müssten.