Weil dieses erste Darlehen nicht zurückbezahlt wurde, wurde mit Darlehensvertrag vom 25. April 2018 das Darlehen gemäss Vertrag vom 2. Oktober 2015 als getilgt erklärt, sofern CHF 150'000.00 gemäss erstem Darlehensvertrag zurückbezahlt würden (CHF 100'000.00 Amortisation; CHF 50'000.00 pauschal für aufgelaufene Zinsen). Die (neue) Darlehenssumme betrug CHF 300'000.00. Sie wurde ebenso mit 5 % p.a. verzinst und mit einem Namenschuldbrief über CHF 700'000.00 auf die Liegenschaft X-Strasse 13a, Q. abgesichert. Es wurde vermerkt, dass der Schuldbrief bereits im Besitz von E. sei. Darlehensgeberin des zweiten Darlehens war die Rekurrentin. -6-