Mit Erklärung vom 16. Februar 2018 wurde das Darlehen mit CHF 400'000.00 von E. an die Rekurrentin abgetreten. Gleichentags zeigte die G. GmbH im Namen von E. C. die Fälligkeit des Darlehens an. Der Betrag von insgesamt CHF 451'222.20 (Darlehenssumme und Darlehenszins) sei auf das Konto der Rekurrentin zu überweisen.