5.2.2. Das KStA JP rechnete daher im Veranlagungs- und Einspracheverfahren die Darlehen im Gesamtbetrag von CHF 450'000.00 als "Gewinnausschüttungen und gleichgestellte Leistungen an die Gesellschafter (…)" zum steuerbaren Reingewinn hinzu. Gleichzeitig wurde der Darlehensbetrag "ausgebucht" ("Der Erfolgsrechnung belastete und nicht begründete Rückstellungen und Abschreibungen […] - CHF 450'000.00"). Sodann wurde im Umfang von CHF 450'000.00 eine negative versteuerte stille Reserve gebildet. Der steuerbare Reingewinn 2015 blieb mit CHF 844'820.00 unverändert.