5.1.2. Zum Darlehen an C. lässt die Rekurrentin ausführen, dass C. ein langjähriger Patient der Arztpraxis sei. Zwischen ihm und E. bestünden keinerlei private Kontakte. Das Darlehen sei aufgrund einer Notsituation gewährt worden. Im Frühjahr 2018 sei C. nicht in der Lage gewesen, das Darlehen vollständig zurück zu zahlen, weshalb ein neuer Darlehensvertrag erstellt worden sei. 5.1.3. Auch D. sei ein langjähriger Patient der Rekurrentin. Es bestünden keine privaten Kontakte zwischen ihm und E.. Das Darlehen an D. sei ebenso aus einer Notsituation gewährt worden.